Förderung 2009
Dank der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch den Bundestag im Dezember 2008 wird die NAKOS auch in 2009 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Darüber hinaus erhält sie für ihre Arbeit Fördermittel vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie von den Bundesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen nach Paragraph 20 c Fünftes Sozialgesetzbuch (§ 20 c SGB V). Kleinere rehabilitationsbezogene Projekte werden von der Deutschen Rentenversicherung Bund gefördert.




















