Patientenbeteiligung
Die NAKOS koordiniert für ihren Träger, die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG), die Patientenbeteiligung nach § 140 f und § 140 g SGB V.
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. ist nach der Patientenbeteiligungsverordnung seit dem 01. Januar 2004 als Beraterorganisation im Gemeinsamen Bundesausschuss beteiligt.





















