Selbsthilfe und Pflege
Die Anzahl pflegebedürftiger Menschen ist in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. 92 Prozent aller Betroffenen werden vor allem von weiblichen Angehörigen gepflegt. Je nach Dauer und Intensität der Aufgabe kommen diese oft an die Grenzen der Belastbarkeit. Viele der Pflegenden fühlen sich allein gelassen, schlecht informiert über Hilfsmöglichkeiten und sind mit der Pflegesituation überfordert. Das Risiko, selbst zu erkranken, ist deutlich erhöht, eine Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit häufig nicht möglich. Studien zufolge leiden rund 75 Prozent der Pflegenden unter Rückenschmerzen, Schlafstörungen, Erschöpfungszuständen oder anderen Krankheiten. Rund 88 Prozent fühlen sich ausgebrannt, überfordert oder haben mit familiären Spannungen zu kämpfen.
Erste bundesweite Interessenvertretung für pflegende Angehörige gegründet.
Mit der Verabschiedung des Pflegeversicherungs-Weiterentwicklungsgesetzes werden die Möglichkeiten der Pflegeversicherung besser auf die Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen sowie ihrer Angehörigen ausgerichtet und dem Grundsatz "ambulant vor stationär" stärker Rechnung getragen.
Telefonische Beratung bundesweit kostenfrei
Die ersten Links zum Pilotprojekt
§ 45 a SGB XI: Berechtigter Personenkreis
§ 45 c SGB XI: Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen
Gesetzestext und Begründung sowie Empfehlungen zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten (Absatz 6)
Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Pflegekassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. und dem Bundesversicherungsamt nach Paragraph 45 c Absatz 7 Satz 2 SGB XI (Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen) vom 14. Januar 2003
Auszug aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung mit Begründung
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz könnten bewusst machen, dass Selbsthilfekontaktstellen bereits traditionell mit Menschen arbeiten, die gepflegt werden oder selbst pflegen.
Beiträge von der Jahrestagung 2008 der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG)
Pressemitteilung vom Bundesgesundheitsministerium, 16.02.2010
Beitrag und Vortrag von Ursula Helms, 2009
Der Deutsche Verein empfiehlt den Kommunen, die Förderung von Selbsthilfeangeboten vor Ort aktiv wahrzunehmen
Weiterführende Informationen zum Thema:
Neues Projekt bei SEKIS Berlin und den Berliner Selbsthilfekontaktstellen. Beitrag von SEKIS Berlin im NAKOS INFO 104 (Dezember) 2010
Wiederholt kritisch hat sich Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk zu den Transparenzvereinbarungen und Bewertungskriterien für die Pflegeeinrichtungen zu Wort gemeldet.
Beitrag von Werner Schell in NAKOS INFO 103 (September 2010)
Pflegende Angehörige können durch Gespräche in Selbsthilfegruppen Entlastung erfahren. Beitrag von Ursula Helms, 2009
Vortrag von Ursula Helms anlässlich des 7. Bayerischen Selbsthilfekongresses, 2009
Vortrag von Ursula Helms, 2009
Verbraucherzentrale NRW gibt Hinweise zur Nutzung des Pflege-TÜVs (20.01.2010)
Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten, ehrenamtlichen Strukturen und der Selbsthilfe sowie von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen nach § 45c Abs. 6 SGB XI i.V.m. § 45d Abs. 3 SGB XI vom 24.07.2002 in der Fassung vom 08.06.2009
Beitrag von Ursula Helms im NAKOS INFO 94 (März 2008)
Praxishilfe „Informationen – Unterstützung – Entlastung, Handlungshilfe zur Entlastung von Familien mit einem dauerhaften und komplexen Pflegebedarf“ des BKK Bundesverbandes in Zusammenarbeit mit der BAG SELBSTHILFE
Die Stärkung der ambulanten Pflege ist ein zentrales Ziel des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes. Neben Leistungsverbesserungen zählen der Aufbau neuer Beratungsstrukturen für Pflegende und deren Angehörige zu den Kernelementen der Reform.
Beitrag für eine Anhörung im Bundestag zur Pflegereform im Mediendienst des AOK-Bundesverbandes, Presseservice Gesundheit (psgPolitik) Ausgabe 01 / 21.01.2008
Deutsches Zentrum für Altersfragen – Runder Tisch Pflege, September 2005
Der GKV-Spitzenverband hat am 29. August 2008 die Empfehlungen zur Anzahl und Qualifkation der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater beschlossen. Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes gemacht worden. Die Richtlinien nach Paragraph 7a Absatz 3 Satz 3 SGB XI zur Anzahl und Qualifikation der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater stehen Ihnen unter diesem Link zum Download zur Verfügung.
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) nimmt Stellung zu Regelungen des Gesetzentwurfes, welche die Förderung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen betreffen (13.11.2007).
§ 92 c SGB XI: Pflegestützpunkte
§ 45 d SGB XI: Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe
§ 45 c SGB XI: Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen
§ 45 a SGB XI: Berechtigter Personenkreis