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Kommunen

In den Kommunen werden örtliche Selbsthilfegruppen und -organisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen finanziell gefördert. In einzelnen Landesgesetzen, so zum Beispiel im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Bremen (1995) und in Nordrhein-Westfalen (1997) wurde die Unterstützung und Förderung von Selbsthilfegruppen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst explizit aufgenommen.

Einheitliche Statistiken über Fördersummen existieren nicht. Nach einer Studie der NAKOS erhielten im Jahr 2008 64 Prozent der Selbsthilfekontaktstellen finanzielle Zuwendungen aus dem kommunalen Haushalt, aus denen im Durchschnitt knapp 32 Prozent des Finanzierungsbedarfes gedeckt werden konnten. Gegenüber 2007 sind die kommunalen Zuschüsse bei mehr als zwei Drittel der Einrichtungen stabil geblieben, knapp 9 Prozent erhielten weniger Zuschüsse und mehr als ein Sechstel (16,7 Prozent) gaben an, mehr Mittel erhalten zu haben.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge forderte bereits 1998 in einem Empfehlungspapier die Kommunen und Landesministerien auf, durch verbesserte kommunale Rahmenbedingungen zur Absicherung der Selbsthilfeförderung beizutragen. Danach soll die Engagementbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger und das soziale Klima durch die Einrichtung und Verstetigung struktureller Rahmenbedingungen (zum Beispiel Selbsthilfekontaktstellen, Selbsthilfebeirat) und die Festlegung von Zuständigkeiten für die Selbsthilfeförderung durch landeseinheitliche Richtlinien unterstützt werden.

Weiterführende Informationen zum Thema:

Förderung durch öffentliche Hand bei mehr als zwei Drittel der Einrichtungen stabil. Beitrag in NAKOS Studien: Selbsthilfe im Überblick 2 | Zahlen und Fakten 2008
NAKOS-EXTRA 26. Berlin, Dezember 1995
Forschungsprojekt 1999-2001
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